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BGB § 2321 Pflichtteilslast bei Vermächtnisausschlagung

BGB § 2321 Pflichtteilslast bei Vermächtnisausschlagung

[ Auszug: Schlägt der Pflichtteilsberechtigte ein ihm zugewendetes Vermächtnis aus, so hat im Verhältnis der Erben und der Vermächtnisnehmer zueinander derjenige, welch ... ]